HamWatan

Seit 2023 ist VAFO Träger des Projektes „HamWatan“. Zusammen mit neun Projektpartnern aus sieben Bundesländern beteiligen wir uns an dem Förderprogramm, welches von der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration finanziert wird.

LOGO HAMWATAN - VAFO


„HamWatan“ setzt sich für die Stärkung und die Vernetzung zivilgesellschaftlicher Organisationen mit afghanischen Wurzeln in Deutschland ein. Dabei ist das Ziel, das Ehrenamt in den Vereinen nachhaltig zu organisieren und stärken, sodass sowohl die ehrenamtlichen Helfer:innen, als auch die Teilnehmer:innen profitieren. Daneben unterstützt das Projekt mit seinen teilnehmenden Vereinen das Empowerment besonders schutzbedürftiger Personen innerhalb der afghanischen Gemeinschaft. Des Weiteren soll die Teilhabe der Afghanen und Afghaninnen in Deutschland gestärkt werden.

 

Die Nachhaltigkeit des Projekts beruht darauf, dass zum einen in den jeweiligen Standorten afghanische Vereine ihre Organisationsstrukturen durch hauptamtliches Personal und das Hinzugewinnen von neuen Ehrenamtlichen gestärkt werden, zum anderen vernetzen sie diese in ihren jeweiligen Städten mit anderen Organisationen sowie mit der Verwaltung. Geflüchtete gewinnen durch die gestärkten Strukturen vor Ort Ankerpunkte für eine erfolgreiche Bewältigung ihres Alltags in Deutschland in allen Phasen der Integration und finden in den afghanischen Vereinen zivilgesellschaftliche demokratische Strukturen, mit denen sie sich identifizieren können.
Die Projektpartner führen verschiedene Maßnahmen durch, die auf ihre Zielgruppe und Expertise zugeschnitten ist und so gewinnbringend für die Community ist.
Wir sind dankbar für die Möglichkeit dieses Projekt zu realisieren.

Unsere Projektpartner: 

 

Die Veröffentlichung stellt keine Meinungsäußerung der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, zugleich Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus als Zuwendungsgeberin dar. Für inhaltliche Aussagen tragen die Verfasser bei VAFO e.V. die alleinige Verantwortung. Die Beauftragte distanziert sich ausdrücklich von allen Inhalten, die möglicherweise straf- oder haftungsrechtlich relevant sind.